Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VILLA SOPHIA MARRAKESCH (RIAD LA GAZEL SARL)

1. DEFINITIONEN

In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
1.1 «Das Hotel» bezeichnet VILLA SOPHIA MARRAKECH (RIAD LA GAZEL SARL)
1.2 «Der Kunde» bezeichnet die Organisation, die die Dienstleistungen des Hotels bucht und mit der das Hotel einen Vertrag abschließt.,
1.3 «Vertrag» bezeichnet den vom Hotel ordnungsgemäß unterzeichneten Kostenvoranschlag mit dem Kunden, in dem die Leistungen des Hotels im Einzelnen aufgeführt sind.
vom Kunden reserviert,
1.4 «die Gruppe oder die Veranstaltung» bezeichnet die Veranstaltung oder den Aufenthalt, für den der Kunde Leistungen bucht.
des Hotels, sei es für Kongresse, Seminare, Empfänge, Hochzeiten, Bankette oder kommerzielle Veranstaltungen im rechtlichen Sinne
oder einfache Zimmerreservierungen für eine Gruppe,
1.5 «Teilnehmer» bezeichnet jede Person, die die vom Kunden im Rahmen einer
Veranstaltung oder Aufenthalt,
1.6 «Veranstalter» bezeichnet die natürliche Person, die für die Organisation der Veranstaltung oder des Aufenthalts im Hotel verantwortlich ist.

2. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehungen zwischen dem Hotel und dem Kunden.
2.2 Sie gelten teilweise auch für die Teilnehmer, den Veranstalter sowie alle Personen, die sich
in den Räumlichkeiten des Hotels aufgrund des Kunden. Folglich verpflichtet sich der Kunde, diese Personen über die Bestimmungen der
die für sie gelten, und haftet gegenüber dem Hotel gesamtschuldnerisch für die Nichteinhaltung dieser
Personen dieser Bestimmungen.
2.3 Mit jeder Buchung erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt einverstanden. Keine
Eine gegenteilige Klausel kann dem Hotel nicht entgegengehalten werden, wenn es diese nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.
2.4 Für jede Reservierung des Kunden wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag in zweifacher Ausfertigung erstellt, in dem die einzelnen Leistungen detailliert aufgeführt sind.
die von diesem reserviert wurden und von denen ein Exemplar vom Kunden mit Paraphe und Unterschrift an das Hotel zusammen mit den vorliegenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen, ebenfalls vom Kunden paraphiert und unterzeichnet.
2.5 Der Kunde muss vor seiner Unterschrift auf der letzten Seite den handschriftlichen Vermerk «gelesen und genehmigt, einverstanden» anbringen.
des angenommenen Kostenvoranschlags und der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2.6 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Kostenvoranschlags muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert werden.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig.
2.7 Das Hotel behält sich das Recht vor, die Reservierung des Kunden zu stornieren, solange es keine Kopie des akzeptierten Kostenvoranschlags, der
die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die vom Kunden paraphiert und unterzeichnet wurden, sowie alle im Kostenvoranschlag angegebenen Anzahlungen.
Jede Reservierung wird erst nach Eingang der gesamten vorgesehenen Anzahlungen verbindlich. Während dieser Zeit,
Das Hotel bleibt frei, die Vermarktung fortzusetzen und einen Vertrag mit einem anderen Kunden abzuschließen.
2.8 Falls das Hotel nicht in der Lage ist, die vom Kunden gebuchten Leistungen innerhalb von weniger als 30 Tagen zu erbringen
vor der Ankunft, nachdem der Kunde den Kostenvoranschlag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß unterzeichnet und an das Hotel zurückgesandt hat
die gesamten vorgesehenen Anzahlungen geleistet hat, wird vereinbart, dass das Hotel sich verpflichtet, zu einem anderen Termin gemäß den Bedingungen
gemäß Artikel 3.7.2 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) alle im Kostenvoranschlag vorgesehenen Leistungen
von den Parteien akzeptiert, ohne dass dieser Zuschläge oder Aufschläge, insbesondere im Zusammenhang mit der
Saisonalität.
2.9 Jede Toleranz hinsichtlich der Einhaltung der Klauseln und Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden in Form von Änderungen kann, unabhängig von Häufigkeit und Dauer, niemals,
als Verzicht auf die Anwendung dieser Klauseln und Bedingungen angesehen werden.

3. ANZAHLUNGEN UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Der Kunde hat dem Hotel die im Kostenvoranschlag angegebenen Anzahlungen zu leisten, deren Höhe und Zahlungsfrist im Kostenvoranschlag angegeben sind.
3.2 Bei Nichtzahlung der genannten Anzahlungen innerhalb der festgelegten Fristen wird der Vertrag von Rechts wegen gekündigt, ohne dass das Hotel
den Kunden vorher darüber informieren.
3.3 Solange das Hotel die im Kostenvoranschlag vorgesehenen Anzahlungen und Zahlungen nicht offiziell auf seinem Bankkonto erhalten hat, behält sich das Hotel vor,
bleibt frei, seine Zimmer und Dienstleistungen weiter zu vermarkten und Verträge mit anderen Kunden abzuschließen. Die einzige
Ein Überweisungsbeleg reicht nicht aus, um die Reservierung zu garantieren.
3.4 Rechnungs- und Zahlungssaldo:
Der Restbetrag der Rechnung über den voraussichtlichen Gesamtbetrag der Veranstaltung inklusive Mehrwertsteuer (ohne Kurtaxe) muss bezahlt werden und
spätestens 30 (dreißig) Tage vor dem Ankunftsdatum auf dem Bankkonto des Hotels eingegangen sein.

3.7 Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen:

3.7.1 Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden
Jede Reservierung für eine Veranstaltung ist verbindlich und endgültig, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
gegenüber dem Hotel. Jede Teil- oder Gesamtzahlung sowie jede geleistete Anzahlung gilt als vom Hotel vereinnahmt und kann nicht
im Falle einer Stornierung oder Verschiebung aufgrund von
Kunde. Bei einer Stornierung durch den Kunden weniger als 30 (dreißig) Tage vor der Veranstaltung oder bei vorzeitiger Abreise
oder bei Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung gemäß den Bestimmungen im ordnungsgemäß vom
Kunde wird der gesamte Betrag für die im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen sofort fällig. 100% von
Der Betrag wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist zahlbar. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen (Unterkunft,
Verpflegung oder sonstige vom Hotel erbrachte Leistungen).
Im Falle höherer Gewalt, die vom Kunden ordnungsgemäß nachgewiesen wird, verpflichtet sich das Hotel jedoch, dem Kunden zu einem anderen Zeitpunkt unter
Vorbehaltlich seiner operativen Kapazitäten und Verfügbarkeiten und für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab dem Datum
zu Beginn der Veranstaltung alle in dem von den Parteien akzeptierten Kostenvoranschlag vorgesehenen Leistungen, ohne dass das Hotel einen Aufschlag berechnet.
Zuschläge oder Aufschläge, insbesondere aufgrund saisonaler Schwankungen.
3.7.2 Stornierung oder Verschiebung durch das Hotel:
Im Falle einer ordnungsgemäß nachgewiesenen höheren Gewalt oder außergewöhnlicher betrieblicher Erfordernisse des Hotels, die eine ordnungsgemäße
Erfüllung des durch die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags formalisierten Vertrags verpflichtet sich dieser, dem Kunden mehrere Verschiebungstermine vorzuschlagen.
entsprechend seinen operativen Kapazitäten über einen Zeitraum von 60 Tagen vor und nach dem ursprünglich festgelegten Termin, ohne dass der Kunde
keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung für bereits gezahlte Beträge geltend machen kann.
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, seine Veranstaltung innerhalb einer Frist von
maximal ein Jahr ab dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsdatum, vorbehaltlich der Kapazitäten
Betriebsabläufe, die Verfügbarkeit des Hotels und die formelle Mitteilung an das Hotel über die Absicht, den Aufenthalt zu verschieben.
Unter „Verschiebung” versteht man, dass sich das Hotel verpflichtet, zu einem anderen Termin gemäß den oben genannten Bedingungen zu liefern.
alle im von den Parteien akzeptierten Kostenvoranschlag vorgesehenen Leistungen, ohne dass dieser Zuschläge oder
Aufschläge, insbesondere aufgrund saisonaler Schwankungen.
Unter höherer Gewalt versteht man ein unvorhersehbares, unabwendbares und äußeres Ereignis, das die Durchführung von
das Ereignis oder die Anwesenheit des Kunden (Beispiele: Naturkatastrophen, behördliche Verbote oder andere Maßnahmen, die
die Bewegungs- und/oder Versammlungsfreiheit, unabhängig vom Grund, schwere Krankheiten usw.).
Unter betrieblichen Erfordernissen des Hotels versteht man Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Hotels liegen und mit bestimmten Umständen zusammenhängen.
die von der Einrichtung nicht vorhersehbar und nicht zu kontrollieren sind und die Durchführung der Veranstaltung oder die Anwesenheit des Kunden unmöglich machen
unter den im von den Parteien akzeptierten Kostenvoranschlag vorgesehenen Bedingungen (Beispiele: Ausfall eines wichtigen externen Dienstleisters
unmöglich zu ersetzen, Ausfall des gesamten oder eines Teils des Personals, wodurch die Dienstleistung unmöglich wird, Überbuchung aufgrund von
externe Dienstleister oder Vermarkter – OTA, Agenturen usw. – oder im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion der Plattformen und Software
Reservierungsmanagementsysteme, schwerwiegende technische Probleme, Stromausfall, Wasserausfall usw.)

4. PREISE

4.1 Die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise richten sich nach der vom Kunden angegebenen Teilnehmerzahl und der Dauer der
ihren Aufenthalt im Hotel.
4.2 Der vom Kunden zu zahlende Endpreis richtet sich daher nach der tatsächlichen Anzahl der Teilnehmer.
Aufgrund der durch die Veranstaltung verursachten Einkäufe, die vom Hotel zu tragen sind, um die in
den Kostenvoranschlag, wird dieser keine Rückerstattung vornehmen, falls die Anzahl der Teilnehmer geringer ist als die
im Kostenvoranschlag angegeben. Bei einer höheren Teilnehmerzahl berechnet das Hotel jedoch die
zusätzliche Leistungen für den Kunden, zu deren Bezahlung sich dieser verpflichtet.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Kurtaxen für die Unterbringung aller Teilnehmer am Tag seiner Ankunft zu bezahlen.
Ankunft in bar gemäß den von den lokalen Behörden festgelegten Bedingungen. Diese Steuern betragen 30 MAD/Tag/zusätzliche Person.
von 12 Jahren. Dieser Betrag ist verbindlich und kann entsprechend den von den
lokalen Behörden, ohne dass der Kunde die Zahlung ablehnen kann.
4.4 Unsere Preise können sich im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer oder anderer für den Beruf geltender Steuern ändern, dies
Eine Tarifänderung würde Ihnen dann schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angabe verpflichtet uns nicht dazu, unsere Tarife automatisch anzupassen.
Preise, falls die Mehrwertsteuer gesenkt werden sollte (Mehrwertsteuer auf Verpflegung). Die vom Hotel im Vertrag genannten Preise können
zuzüglich eventuell fälliger Kurtaxen. Sie können sich auch im Falle von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen ändern.
oder gesetzgeberische Maßnahmen, die zu Preisänderungen führen, wie beispielsweise eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder die Einführung einer neuen
Steuer, ohne dass diese Liste vollständig ist.
4.5 Für alle nicht vom Hotel bereitgestellten Getränke wird ein Korkgeld berechnet. Dieses wird auf der Grundlage des
Anzahl der konsumierten Flaschen, zahlbar in bar beim Check-out.

5. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Das Hotel stellt dem Kunden alle Mahlzeiten, Getränke, verschiedene Extras und alle anderen Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag vorgesehen sind, in Rechnung.
es sei denn, der Kunde teilt ihm zuvor schriftlich mit, dass diese Zuschläge individuell von
jeden Teilnehmer. Bei Nichtzahlung durch die Teilnehmer werden die genannten Zuschläge dem Kunden in Rechnung gestellt, der
für deren Bezahlung am Tag seiner Abreise gesamtschuldnerisch haftet.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Das Hotel gewährt keine Zahlungsaufschübe.
6.2 Die Zahlungen erfolgen zu den Terminen, die in dem von den Parteien ordnungsgemäß angenommenen Kostenvoranschlag vorgesehen sind.
Nach Eingang der entsprechenden Zahlung wird dem Kunden vom Hotel systematisch eine Zahlungsbestätigung zugesandt. Alle
Die vom Hotel verkauften Leistungen sind in bar und ohne Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungen müssen in marokkanischen Dirham erfolgen.
(MAD).
6.3 Bei individueller Zahlung durch die Teilnehmer muss der Kunde das Hotel zuvor schriftlich darüber informieren. Der Kunde
haftet jedoch gesamtschuldnerisch für die Zahlung, falls die Teilnehmer in Verzug geraten.
6.4 Die Bezahlung von Extras muss in bar erfolgen.

7. ZIMMERLISTE

7.1 Der Kunde oder der Veranstalter muss dem Hotel spätestens 15 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum im Hotel mitteilen
eine Liste mit dem Namen jedes Teilnehmers, der Anzahl der Zimmer, ihrer Art (Einzel-, Doppel-, Zweibettzimmer), der Dauer des
Aufenthalt für jeden Teilnehmer und eine gültige Kreditkartennummer für den Fall einer individuellen Zahlung durch die
Teilnehmer.

8. ÖFFNUNGSZEITEN

8.1 Der Veranstalter oder Kunde verpflichtet sich, seinen Aufenthalt oder seine Veranstaltung zu den in
der Kostenvoranschlag.
8.2 Bei Überschreitung der im Vertrag vorgesehenen Zeiten stellt das Hotel dem Kunden alle zusätzlichen Stunden und sonstigen Leistungen in Rechnung.
Ausgaben, die dem Hotel aufgrund dieser Zeitüberschreitung auf der Grundlage der geltenden Hotelpreise entstehen.

9. FORMALITÄTEN BEI ANKUNFT UND ABREISE

9.1 Die Anmeldung bei der Ankunft im Hotel (Check-in) ist erst ab 15:00 Uhr am Tag der im Kostenvoranschlag vorgesehenen Ankunft möglich. In
Bei Ankunft vor dieser Uhrzeit wird das Hotel alles tun, um die Zimmer zur Verfügung zu stellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Ergebnispflicht. Vor der Schlüsselübergabe muss für jeden Teilnehmer ein Polizeiprotokoll erstellt werden.
9.2 Wenn ein Teilnehmer vor 15:00 Uhr anreisen und sicher sein möchte, dass das Zimmer bei seiner Ankunft verfügbar ist, sollte er
Die Möglichkeit, am Vorabend gegen Bezahlung einer zusätzlichen Übernachtung vorab einzuchecken.
9.3 Die Abreiseformalitäten (Check-out) müssen spätestens um 11:00 Uhr erledigt sein. Bei einem Check-out nach 11:00 Uhr am Abreisetag
Wie vorgesehen, wird für Verspätungen bis 18:00 Uhr ein Aufschlag von 50% auf den Zimmerpreis erhoben. Darüber hinaus wird ein
zusätzliche Nacht wird in Rechnung gestellt.

10. DEKORATION, WERBEMATERIAL, ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN

10.1 Der Kunde oder Veranstalter muss für jede besondere Nutzung der Räume, Wände, Tische und Böden die Genehmigung des Hotels einholen.
des ihm zur Verfügung gestellten Hotels sowie vor dem Anbringen von Plakaten, Schildern, Flaggen oder anderem Werbematerial.
10.2 Die Entwürfe für die Dekoration der dem Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssen der Geschäftsleitung von
im Hotel. Es ist verboten, Nägel oder Reißzwecken in die Wände der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu schlagen oder Klebeband anzubringen.
zur Verfügung des Kunden. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel stellt das Hotel dem Kunden die Reparaturkosten in Rechnung.
10.3 Der Kunde oder Veranstalter muss die Räumlichkeiten (innen und außen) nach Ende der Veranstaltung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
oder des Aufenthalts, bevor Sie die Räumlichkeiten verlassen. Jede ordnungsgemäß festgestellte Beschädigung, die durch den Kunden oder den Veranstalter verursacht wurde, muss
Die Nutzung der Einrichtungen des Hotels wird dem Kunden in Rechnung gestellt, ohne dass dieser Widerspruch einlegen kann.
10.4 Das Hotel haftet in keinem Fall für Gegenstände, die in den Räumlichkeiten des Hotels vergessen oder gestohlen wurden.
das Hotel während und nach der Veranstaltung oder dem Aufenthalt.
10.5 Die Leistungen und Dienstleistungen werden ausschließlich vom Hotel erbracht. Es ist strengstens untersagt, Leistungen und Dienstleistungen von außerhalb mitzubringen.
Jegliche Produkte, die ohne vorherige Genehmigung des Hotels für den Verzehr im Hotel bestimmt sind,
behält sich das Recht vor, ein Korkgeld zu erheben und eine Produktqualität zu verlangen, die dem Standard und dem Ruf des Hotels entspricht.
Das Hotel hat in dieser Hinsicht ein Recht auf Kontrolle der Produkte.

10.6 Auf Wunsch des Kunden können bestimmte Zusatzleistungen (Tonanlage, Florist, Fotograf usw.) bereitgestellt werden.

exklusiv vom Hotel.
10.7 Bei Veranstaltungen, bei denen Musik in der Öffentlichkeit abgespielt wird, muss der Kunde die erforderlichen Genehmigungen einholen.
und ist allein für die Begleichung der damit verbundenen Gebühren und Kosten verantwortlich, ohne dass das Hotel aus irgendeinem Grund dafür haftbar gemacht werden kann.
was auch immer.

11. VERANTWORTLICHKEITEN

11.1 Der Kunde haftet für alle Schäden sowie für alle festgestellten Verluste oder Diebstähle in den Einrichtungen und am Material.
des ihm zur Verfügung gestellten Hotels.
11.2 Der Kunde haftet auch für Schäden, die anderen Kunden und Mitarbeitern an Personen und Sachen zugefügt werden.
des Hotels durch den Kunden selbst, den Veranstalter, einen Teilnehmer und/oder jede Person, die sich aufgrund des
Kunde.
11.3 Der Kunde ist gegenüber dem Hotel für die Einhaltung der Hausordnung des Hotels und der guten Sitten durch sich selbst verantwortlich., 

den Veranstalter, die Teilnehmer und/oder alle Personen, die sich aufgrund des Kunden im Hotel aufhalten.
11.4 Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Schäden jeglicher Art, die Gegenstände, Effekten und
Materialien, die sich aufgrund der Veranstaltung oder des Aufenthalts im Hotel befinden und dem Kunden, dem Veranstalter, den
Teilnehmer und/oder alle Personen, die sich aufgrund des Kunden in den Räumlichkeiten des Hotels aufhalten. Es obliegt dem
Der Kunde muss selbst eine Versicherung abschließen und sich um einen Wachdienst kümmern.
11.5 Pakete, die an das Hotel zu Händen des Kunden oder des Veranstalters versandt werden, unterliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Das Hotel lehnt jede Verantwortung im Falle einer verspäteten Lieferung, Beschädigung oder Bruch des gelieferten Pakets ab. Der Kunde muss
Darüber hinaus ist das Hotel über alle erwarteten Lieferungen zu informieren. Alle Pakete, die im Hotel für den Kunden oder den Veranstalter eingehen,
muss portofrei versandt werden.

12. HÖHERE GEWALT UND ÄHNLICHE FÄLLE

Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt entstehen.
oder ein Ereignis, das außerhalb seiner Kontrolle liegt und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem
von den Parteien akzeptierter Kostenvoranschlag, insbesondere, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, im Falle staatlicher Entscheidungen,
Gerichtsverfahren, Embargos, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Brände, Verspätungen oder Ausfälle von Transportunternehmen, Überschwemmungen, Rückgang der
Spannungsabfall, Strom-, Wasser- oder Gasausfall oder Ausfall der Heizungsanlage. Für den Fall, dass
Die Erfüllung der Verpflichtungen des Hotels gemäß dem zwischen den Parteien unterzeichneten Kostenvoranschlag würde durch einen solchen Fall höherer Gewalt behindert.
oder gleichwertig ist, wird das Hotel den Kunden unverzüglich darüber informieren, der in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen marokkanischem Recht.
Jeder Rechtsstreit, der zwischen den Parteien hinsichtlich der Erstellung, Ausführung oder Auslegung des Kostenvoranschlags entstehen kann,
Vertrag zwischen den Parteien und den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) wird, falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, die
Ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Marrakesch (Marokko).

 

 

NAME, UNTERSCHRIFT, DATUM UND STEMPEL DES KUNDEN MIT DEM VERMERK “GUT FÜR VEREINBARUNG“